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Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke
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Vielen Dank, dass Sie meine Homepage besuchen. Sie befinden sich auf der Homepage von Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke, Fachanwalt für Medizinrecht.
WIENKE & BECKER - KÖLN® WB-K Rechtsanwälte Sachsenring 6, 50677 Köln Tel: 0221 / 3765 30 Fax: 0221 / 37653 12
mail @ albrechtwienke.de
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Autor und Rechtsanwalt
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In unserer Kanzlei WIENKE & BECKER - KÖLN beschäftigen wir uns in einem Schwerpunkt mit dem Medizinrecht. Dieses Rechtsgebiet wird von mir seit Jahren betreut. Wir haben für Sie im Internet weitere Informationsdienste mit Beiträgen zum Medizinrecht, Arztrecht, Kassenarztrecht, Arzthaftpflichtrecht, ärztliches Gebührenrecht, Arztstrafrecht, Arztwerberecht und viele andere Themen rund um Arzt und Leistungserbringer. Hierzu gehören Fragen zum Berufsrecht, aber auch Honorarfragen (ärztliche Honorarverteilung). Hier können sich über meine Person und anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte informieren. Der Nachweis meiner wissenschaftlichen Tätigkeit ist ebenfalls für Sie aufgeführt (Veröffentlichungen).
Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Kontakte weder ein Mandatsverhältnis darstellen, noch eine Anbahnung mit entsprechenden Rechtsfolgen darin gesehen werden darf.
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Aktuelle Beiträge zum Medizinrecht
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Die Haftung des Arztes als Sachverständiger In jüngster Zeit stellen sich vermehrt Fragen der Haftung des Arztes für den Fall, dass er als medizinischer Sachverständiger im berufsgenossenschaftlichen Verfahren oder bei Behandlungsfehlerprozessen tätig wird.
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Das fachärztliche Beschränkungsgebot Die Heilberufe- und Kammergesetze der Länder schreiben eine Bindung des Facharztes an seine durch die Weiterbildungsordnungen bestimmten Grenzen vor. Jede Einschränkung der freien Berufsausübung stehe jedoch unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.
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Zum Beweiswert des Aufklärungsformulars Das OLG München hat entschieden, dass ein nicht ausgefülltes und nicht unterschriebenes Aufklärungsformular in der Krankenakte ein Indiz gegen die Durchführung einer Aufklärung darstelle.
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Streitpunkt Stationäre Durchführung der Adenotomie Krankenkassen verweigern zunehmend bei einer stationären Durchführung von Adenotomien die Übernahme der Kosten der stationären Versorgung im Krankenhaus.
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Nichtärztliche Assistenten mit ärztlichen Aufgaben Die Entwicklung nichtärztlicher Assistenzberufe (Operations-Technischer-Assistent, Chirurgisch-Technischer-Assistent) wirft Fragen der Einsatzmöglichkeiten und der rechtlichen Voraussetzungen auf.
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BSG unterstreicht Therapiefreiheit der Ärzte Der für das Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung zuständige 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat in seinem Beschluss vom 03.08.2006 erneut die Therapie- und Entscheidungsfreiheit des behandelnden Arztes, insbesondere in Bezug auf die stationäre Behandlungsbedürftigkeit, hervorgehoben.
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Unsere Informationsseiten
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www.kassenarztrecht.net
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www.versandhandelsrecht.de
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www.urteilsticker.de
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www.rechtsticker.de
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www.vertragsarztrecht.net
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www.arztwerberecht.de
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www.abmahnung-uwg.de
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www.markenanmeldung-info.de
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Hier finden Sie meine Kollegen Rechtsanwalt Rolf Becker Köln www.rolfbecker.de
Rechtsanwalt Olaf Walter Köln www.olafwalter.de
Rechtsanwältin Selina Karvani www.karvani.de
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